

Hinweis:
Da wir nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern betreuen können, erfolgt die Teilnahme unter Vorbehalt. Sollte die Nachfrage größer sein als die verfügbaren Plätze, werden diese per Los vergeben.
Folgende Fischarten sind in unserem Angelteich vorhanden:
| Art | Mindestmaß Entenfang | Mindestmaß Gesetzlich | Schonzeit |
|---|---|---|---|
| Aal | 50 cm | 50 cm | |
| Hecht | 60 cm | 45 cm | 01.02 – 31.05 |
| Zander | 45 cm | 40 cm | 01.02 – 31.05 |
| Karpfen | 35 cm | 35 cm | |
| Barsch | 18 cm | ||
| Schleie | 25 cm | 25 cm | |
| Rotauge Plötze | 18 cm | ||
| Brachse Bresen Brasse Blei | 18 cm | ||
| Döbel Aitel | 18 cm |
Nicht aufgeführte Fische haben Mindestmaß 18 cm.
Wenn der Fisch nicht zurück gesetzt werden kann (Verletzung o.ä):
Gesetzliches Mindestmaß nicht erreicht: Fisch töten und zerkleinert als Futter zurückführen.
Gesetzliches Mindestmaß erreicht, Entenfang Mindestmaß nicht erreicht: Fisch an Vereinsmitglied verschenken.
Wenn Sie möchten, können Sie gerne nach Absprache in unseren Angelverein mit seinen vereinseigenen Pachtgewässer eintreten. Auch in unserer Jugendgruppe gibt es ebenfalls die Möglichkeit nach Absprache Vereinsmitglied zu werden.
Der „AV Fischwaid“ ist in der näheren Umgebung einer der wenigen Angelvereine mit einem eigenen Pachtgewässer.
Das Gewässer „Entenfang“ und seine nähere Umgebung sind eine Oase der Erholung für die ganze Familie.
Der Angler, hat hier die Möglichkeit Aal, Barsch, Forelle, Karpfen, Hecht, Schleie, Zander und einige Weißfischarten zu fangen.
In der vereinseigenen Räucheranlage kann jedes Vereinsmitglied kostenlos und wenn erforderlich unter fachkundiger Beratung Fische räuchern. Damit der Entenfang ein ertragreiches Fischgewässer bleibt, werden in jedem Jahr sinnvolle Besatzmaßnahmen durchgeführt.
Außer dem Gewässer haben wir ein großes eingezäuntes Grundstück mit Parkplatz und einem Vereinsheim, das von jedem Vereinsmitglied benutzt werden darf.
An unseren vereinseigenen Bootsstegen sind immer wieder Plätze frei, die mit Ihrem eigenen Angelboot, sofern es die festgelegten Maße nicht überschreitet, belegt werden können.
Die Aufnahmegebühr:
Erwachsene zur Zeit 104,- € ; Junioren zur Zeit 15,- €
In dem Mitglied- Jahresbeitrag von 114,00 € für Erwachsene und 50,40 € für Jugendliche sind die Kosten für Angelerlaubnisscheine für den Entenfang enthalten.
Jedes Vereinsmitglied kann sich Angelerlaubnisscheine für 8 Fremdgewässer, zu erheblich verbilligten Preisen, durch den AV Fischwaid besorgen lassen. Wenn Sie Interesse daran haben, Mitglied im AV Fischwaid zu werden, kontaktieren Sie uns bitte unter: 0175 2951803.
Seit vielen Jahren ist die richtige Befestigung der Boote am Steg ein wichtiges Thema, deswegen haben die Gewässerwarte mal einen Entwurf heraus gearbeitet, der eine effektive Verankerung des Bootes zeigt. Diese Montage hat sich über viele Jahre bewährt und ist fast wartungsfrei.
Wer noch keine Festankermontage besitzt, sollte seinen Stegplatz damit nachrüsten. Ihr schützt damit eure eigenen Boote und die eurer Nachbarn vor Beschädigungen.
Bauanleitung
Materialien: starkes Kunststoffseil (ca. 5 Meter), schwaches Kunststoffseil (ca. 15 Meter), Boje (ca. 8 kg Auftriebskraft), Anker (25 – 50 kg)
Montage: Als erstes verbindet man den Anker und die Boje mit Hilfe des starken Kunststoffseils. Das Seil sollte so lang sein, dass der Auftriebskörper ca. 0,5 – 1,0 Meter unter der Wasseroberfläche liegt.
An der Boje wird nun das schwache Kunststoffseil befestigt. Es empfiehlt sich eine Boje mit Öhse zu benutzen, wo das Seil frei durchlaufen kann. Durch das freilaufende Seil werden die Bewegungen des Bootes sanft abgefedert.
Die Enden des Seils laufen rechts und links vom Boot und werden am Steg im Abstand von einem Meter (Bootsbreite) befestigt.
Anschließend wird der Anker ins Wasser gelassen, ca. 2,0 – 2,5 Meter hinter dem Boot. Nun wird das Boot mit einer 0,3 – 0,5 Meter langen Kette am Steg befestigt.
Die schwachen Kunststoffseile können mit Hilfe eines einfachen Schlaufenknoten am Boot befestigt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Seile zur Boje hin gespannt werden und das Boot vom Steg weggezogen wird.
Dadruch können Beschädigungen an Booten und am Steg gemindert werden.
Die Kosten für diese Festankermontage liegen bei ca. 20 – 30 Euro.
werfen Sie dieses Blatt bitte nicht in den Papierkorb. Lesen Sie es von Zeit zu Zeit einmal durch, denn in Ihrem eigenen Interesse sollten Sie folgendes unbedingt beachten:
1. Adressenänderung bei Ihnen sind grundsätzlich unaufgefordert der Vereinsanschrift mitzuteilen. Nichtbeachtung kostet lt. Beschluss der JHV vom 26.01.1992 mindestens 12,50 €. Von den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren erbitten wir ebenfalls eine entsprechende Mitteilung bei Änderung Ihrer Bankverbindung. Anfallende Kosten wegen Zahlungsverweigerung der angegebenen Bank trägt das Vereinsmitglied.
2. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr (also 01. Jan. bis 31. Dez.)
a. Mitglieder die sich dem Bankeinzugsverfahren noch nicht angeschlossen haben, müssen den Jahresbeitrag plus sonstiger Gebühren bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das neue Jahr begleichen. (§ 17 der Geschäftsordnung). Mahngebühren und Portokosten plus sonstiger Kosten trägt das Mitglied. Der Erlaubnisschein wird nur ausgestellt bzw. verlängert, wenn alle Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein für das kommende Angeljahr beglichen sind und das ordnungsgemäß ausgefüllte Fangbuch vorliegt.
b. Wir weisen darauf hin, dass eine Gebühr von 20 € für eine Arbeitsersatzleistung von allen Mitgliedern im Alter von 18 – 65 Jahren entrichtet werden muss. Mitglieder über 65 Jahre und Mitglieder mit Behindertenausweis ab 80 % sowie Rentner und Mitglieder der Jugendabteilung sind von dieser Zahlung befreit.
Der Beitrag setzt sich ab 01.01.2016 wie folgt zusammen:
| Beitrag für Vollmitglieder | 114,00 € |
| Arbeitsersatzleistung | 20,00 € |
| Gesamtbeitrag | 134,00 € |
|---|
Weitere Beitragsarten:
| Einmalige Aufnahmegebühr | 104,00 € |
| Beitrag für Mitgl. der Jugendabteilung | 50,40 € |
| Der Liegepl. für ein Boot kostet | 10,00 € |
3. Wenn Sie dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Beitrag plus sonstiger Gebühren in der ersten Kalenderwoche des Neuen Jahres abgebucht. Abstempeltermine werden im Veranstaltungsplan bekanntgegeben. Bitte denkt an das richtige ausgefüllte Fangbuch, denn liegt das Fangbuch nicht vor, gibt es keine Angelerlaubnis für das folgende Jahr.
4. Eine fristgerechte Kündigung für das folgende Angeljahr ist nur dann gültig, wenn alle Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein beglichen sind und die Kündigung bis zum 30.09. des laufenden Jahres dem Verein vorliegt. (§ 11 Pkt. 2 und & 13 der Satzung).
5. Die neuen Angelerlaubnisscheine sehen eine Verlängerungsmöglichkeit bis zu sechs Jahren vor. Bitte behandeln Sie dieses Dokument schonend und vergessen Sie nicht, den Angelerlaubnisschein mit Ihrer Unterschrift zu versehen.
6. Vergessen Sie bei allen Zahlungen und sonstigen Schreiben nicht, Ihren Absender anzugeben.
7. Alle Mitglieder werden nochmals auf die strickte Einhaltung der Gewässerordnung hingewiesen. Zuwiderhandlungen können eventuell den Ausschluss aus dem Verein nach sich ziehen.
8. Alle Bootsbesitzer sind verpflichtet, auf ihrem Angelboot die Liegeplatznummer deutlich erkennbar anzubringen.
9. Laut Vorstandsbeschluss dürfen in Zukunft neu einzubringende Boote nicht größer als 4,00 m x 1,50m sein. Bootsplätze werden nur vom 1. Gewässerwart vergeben.
10. Alle Bootsbesitzer sind verpflichtet, den Bootsablageplatz nach Beendigung von Reparaturarbeiten sauber zu hinterlassen.
11. Außer den Mitgliedern der Jugendabteilung (unter 16 Jahre) können sich bei jedem vom Vorstand angesetzten Arbeitsdienst alle Mitglieder die körperlich dazu in der Lage sind, beteiligen.
12. Liebe Angelfreunde, haltet den Entenfang und unsere Vereinsanlagen sauber! Lasst dieses Fleckchen am Entenfang zu einer Oase der Erholung werden und macht keinen Müllabladeplatz daraus. Unterstützen Sie den Vorstand bei seinen Bemühungen um eine erfolgreiche Vereinsarbeit und helfen Sie mit, das zu werden, was wir eigentlich sein wollen und sein sollen:
Angelfreunde!
Teilnahme an VeranstaltungenWer an den Veranstaltungen teilnehmen möchte, trägt sich bitte in die entsprechende Teilnehmerliste ein. Die Liste liegt im Vereinsheim aus. |
Wichtige HinweiseAn Tagen, an denen Vereinsangeln stattfinden, darf in dieser Zeit nicht privat geangelt werden. Bei allen Angelveranstaltungen darf mit 2 Ruten geangelt werden. |
Bitte bei Teilnahme 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung erscheinen. Angelkönig oder Angelkönigin und Prinz wird, wer den schwersten Fisch fängt.
| Datum / Uhrzeit | Veranstaltung | Hinweise / Ort |
|---|---|---|
| 11.01.26 10.00 – 12.00 Uhr |
Abstempeltermin der Angelpapiere im Vereinsheim | |
| 25.01.26 10.00 bis 12.00 Uhr |
Abstempeltermin der Angelpapiere im Vereinsheim | |
| 06.02.26 19.00 Uhr |
Jahreshauptversammlung | Im Haus des Sports Südstraße 23 Mülheim an der Ruhr |
| 21.03.26 8.30 – 12.00 Uhr |
AEL | Stiefel sind empfehlenswert. |
| 28.03.26 7.30 bis 11.00 Uhr |
Anangeln am Vereinsgewässer Entenfang | Im Anschluss gibt es einen kleinen Imbiss und eine kleine Tombola. |
| 30.03.26 bis 03.04.26 |
Angelsperre Entenfang zwecks Hegemaßnahmen | |
| 27.06.26 | Aalnacht | Grillmöglichkeit für jedermann ab 16.00 Uhr. |
| 06.09.26 7.30 bis 11.00 Uhr |
Königsangeln | Plätze werden ausgelost. |
| 12.09.26 | Sommerfest ?? | |
| 20.09.26 8.00 bis 14.00 Uhr |
Bezirksjugendangeln | |
| 25.10.26 7.30 bis 11.00 Uhr |
Abangeln am Vereinsgewässer Entenfang | Im Anschluss gibt es einen kleinen Imbiss und eine kleine Tombola. |
| 07.11.26 8.30 – 12.00 Uhr |
AEL | Stiefel sind empfehlenswert. In der Pause von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr gibt es ein kleines Frühstück. |
| 12.12.26 ab 15.00 Uhr |
Wintergrillen zum Jahresabschluss | Grillmöglichkeiten für jedermann. |
Sehr geehrte Angelfreundinnen und Angelfreunde,
Gastscheine sind im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. Oktober nur am Vereinsheim zu erhalten.
Anfrage unter: 0175 2951803
Der Erwerb eines Gastscheines setzt einen gültigen Fischereischein voraus und ist nach Kontaktaufnahme spätestens einen Tag vorher zwischen 10:00 – 18:00 Uhr am Vereinsheim zu erwerben. Der Preis beträgt 10 Euro.
1. Entnahme von EdelfischenAn jedem Angeltag (Kalendertag) dürfen nicht mehr als 2 beliebig vom Fänger angelandete Edelfische aus dem Entenfang der nachfolgend aufgeführten Arten entnommen werden: Karpfen, Schleien, Hechte, Zander und Forellen. Z. B.: 2 Karpfen, oder 1 Karpfen und 1 Schleie, oder 1 Hecht und 1 Zander oder 1 Schleie und 1 Forelle. Pro Jahr dürfen nicht mehr als 12 Stück der aufgeführten Arten entnommen werden: Hecht, Karpfen, Schleie oder Zander. Alle nicht genannten Fischarten unterliegen keiner Mitnahmebeschränkung. Das Angeln muss nach dem Fang des 2. maßigen Edelfisches beendet werden. |
2. Maden und AnfütternDas Angeln mit Maden ist erlaubt (keine gefärbten), aber das Anfüttern mit Maden jeglicher Art ist verboten. Strauchmaden fallen nicht unter diese Beschränkung. 3. Beaufsichtigung der AngelnEs dürfen keine Angeln unbeaufsichtigt ausgelegt werden. 4. Angeln ohne RolleDas Angeln ohne Rolle ist nicht zulässig. |
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5. Zander- und HechtschonzeitZander- und Hechtschonzeit vom 01.02. bis 31.05. einschließlich. In dieser Zeit ist das Angeln mit künstlichen Ködern für den Raubfischfang sowie die Verwendung des toten Köderfisches oder Fischköders verboten. |
6. Mindestmaße
Fische, die keinem gesetzlichen Mindestmaß bzw. Vereins-Mindestmaß unterliegen, müssen bei ihrer Entnahme mindestens 18 cm Länge haben. Für Köderfische und Fischköder gilt die Landesfischereiverordnung. |
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7. Untermaßige Fische zurücksetzenUntermaßige Fische müssen sofort schonend ins Wasser zurückgesetzt werden. 8. Nicht lösbare untermaßige FischeUntermaßige Fische, die vom Haken nicht gelöst werden können, sind nach der Betäubung zu töten und zerkleinert als Fischfutter ins Wasser zurückzugeben. Diese Beseitigung gilt für die in §§ 1 bis 3 der Landesfischereiordnung genannten Arten. |
9. Lebender KöderfischAngeln mit lebendem Köderfisch ist verboten. 10. Ruten, Haken und SystemeAuf jede Fischart kann mit 2 Angelruten mit je einem Haken geangelt werden, wobei ein Zwillings-, Drillingshaken oder künstliche Köder mit mehreren Haken (z. B. Wobbler usw.) als 1 Haken zu werten sind. Beim Nassfliegenfischen ist die Verwendung bis 3 Systeme zulässig. |
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11. SauberkeitDer Angelplatz und die Vereinsanlage sind nach der Benutzung sauber zu verlassen. 12. Fangmeldung nach EntnahmeJeder Gastangler hat nach der Entnahme eines Edelfisches aus dem Entenfang diesen unmittelbar nach dem Fang in seinem vom Verein zur Verfügung gestellten Fangmeldungsschein einzutragen. |
13. NachtangelnFür Gastangler ist in der Zeit von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr die Ausübung der Angelfischerei im Entenfang untersagt. Die Zeiteinschränkung entfällt, wenn der Gastangler durch ein Vereinsmitglied begleitet wird. 14. Abgabe der FangmeldungAm Ende eines Angeltages muss die Fangmeldung abgegeben oder in den Briefkasten am Vereinsheim eingeworfen werden. |