Informationsblatt
Liebe Angelfreunde,
werfen Sie dieses Blatt bitte nicht in den Papierkorb. Lesen Sie es von Zeit zu Zeit einmal durch, denn in Ihrem eigenen Interesse sollten Sie folgendes unbedingt beachten:
1. Adressenänderung bei Ihnen sind grundsätzlich unaufgefordert der Vereinsanschrift mitzuteilen. Nichtbeachtung kostet lt. Beschluss der JHV vom 26.01.1992 mindestens 12,50 €. Von den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren erbitten wir ebenfalls eine entsprechende Mitteilung bei Änderung Ihrer Bankverbindung. Anfallende Kosten wegen Zahlungsverweigerung der angegebenen Bank trägt das Vereinsmitglied.
2. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr (also 01. Jan. bis 31. Dez.)
a. Mitglieder die sich dem Bankeinzugsverfahren noch nicht angeschlossen haben, müssen den Jahresbeitrag plus sonstiger Gebühren bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das neue Jahr begleichen. (§ 17 der Geschäftsordnung). Mahngebühren und Portokosten plus sonstiger Kosten trägt das Mitglied. Der Erlaubnisschein wird nur ausgestellt bzw. verlängert, wenn alle Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein für das kommende Angeljahr beglichen sind und das ordnungsgemäß ausgefüllte Fangbuch vorliegt.
b. Wir weisen darauf hin, dass eine Gebühr von 20 € für eine Arbeitsersatzleistung von allen Mitgliedern im Alter von 18 – 65 Jahren entrichtet werden muss. Mitglieder über 65 Jahre und Mitglieder mit Behindertenausweis ab 80 % sowie Rentner und Mitglieder der Jugendabteilung sind von dieser Zahlung befreit.
Der Beitrag setzt sich ab 01.01.2016 wie folgt zusammen:
Beitrag für Vollmitglieder | 114,00 € |
Arbeitsersatzleistung | 20,00 € |
Gesamtbeitrag | 134,00 € |
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Weitere Beitragsarten:
Einmalige Aufnahmegebühr | 104,00 € |
Rentner und Behinderte ab 80% | 114,00 € |
Beitrag für Mitgl. der Jugendabteilung | 50,40 € |
Der Liegepl. für ein Boot kostet | 10,00 € |
3. Wenn Sie dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Beitrag plus sonstiger Gebühren in der ersten Kalenderwoche des Neuen Jahres abgebucht. Das erste Abstempeln (Verlängerung der Angelerlaubnis) erfolgt immer am letzten Sonntag vor Weihnachten. Bitte denkt an das richtige ausgefüllte Fangbuch, denn liegt das Fangbuch nicht vor, gibt es keine Angelerlaubnis für das folgende Jahr.
4. Eine fristgerechte Kündigung für das folgende Angeljahr ist nur dann gültig, wenn alle Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein beglichen sind und die Kündigung bis zum 30.09. des laufenden Jahres dem Verein vorliegt. (§ 11 Pkt. 2 und & 13 der Satzung).
5. Die neuen Angelerlaubnisscheine sehen eine Verlängerungsmöglichkeit bis zu sechs Jahren vor. Bitte behandeln Sie dieses Dokument schonend und vergessen Sie nicht, den Angelerlaubnisschein mit Ihrer Unterschrift zu versehen.
6. Vergessen Sie bei allen Zahlungen und sonstigen Schreiben nicht, Ihren Absender anzugeben.
7. Alle Mitglieder werden nochmals auf die strickte Einhaltung der Gewässerordnung hingewiesen. Zuwiderhandlungen können eventuell den Ausschluss aus dem Verein nach sich ziehen.
8. Alle Bootsbesitzer sind verpflichtet, auf ihrem Angelboot die Liegeplatznummer deutlich erkennbar anzubringen.
9. Laut Vorstandsbeschluss dürfen in Zukunft neu einzubringende Boote nicht größer als 4,00 m x 1,50m sein. Bootsplätze werden nur vom 1. Gewässerwart vergeben.
10. Alle Bootsbesitzer sind verpflichtet, den Bootsablageplatz nach Beendigung von Reparaturarbeiten sauber zu hinterlassen.
11. Außer den Mitgliedern der Jugendabteilung (unter 16 Jahre) können sich bei jedem vom Vorstand angesetzten Arbeitsdienst alle Mitglieder die körperlich dazu in der Lage sind, beteiligen.
12. Liebe Angelfreunde, haltet den Entenfang und unsere Vereinsanlagen sauber! Lasst dieses Fleckchen am Entenfang zu einer Oase der Erholung werden und macht keinen Müllabladeplatz daraus. Unterstützen Sie den Vorstand bei seinen Bemühungen um eine erfolgreiche Vereinsarbeit und helfen Sie mit, das zu werden, was wir eigentlich sein wollen und sein sollen:
Angelfreunde!